1.
Der Gastaufnahmevertrag (Mietvertrag) ist abgeschlossen, sobald das Zimmer/der Funktionsraum bestellt oder zugesagt, oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt ist.
2.
Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages (Mietvertrag) verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist. Der Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden.
3.
Tentativ- oder Optionsdaten sind für beide Vertragspartner bindend. Das Hotel behält sich das Recht vor, nach Ablauf der Tentativ- oder Optionsdaten die reservierten Zimmer und Funktionsräume anderweitig zu vermieten.
4.
Reservierte Hotelzimmer stehen dem Gast von 13 Uhr am Anreisetag bis 10 Uhr am Abreisetag zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine Ankunftszeit, oder eine Garantiebuchung vereinbart wurde, behält sich das Hotel das Recht vor, bestellte Hotelzimmer nach 18 Uhr anderweitig zu vergeben.
5.
Reservierte Funktionsräume stehen dem Leistungsnehmer nur zu der schriftlich vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der
Funktionsräume über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf der vorherigen Genehmigung durch die Veranstaltungsabteilung.
6.
Der Leistungsnehmer erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Hotelzimmer oder Funktionsräume. Sollten vereinbarte Zimmer oder
Funktionsräume, aus welchen Gründen auch immer, nicht verfügbar sein, so ist das Hotel verpflichtet, einen gleichwertigen Ersatz, auch außerhalb des Hauses, soweit dies zumutbar ist, Sorge zu
tragen.
7.
Bei Um- bzw. Abbestellungen von Hotelzimmern, Funktionsräumen und Arrangements werden in Rechnung gestellt:
a) bis 40 Tage vor Ankunft: Keine Kosten
b) 39 bis 30 Tage vor Ankunft: 30 % der vereinbarten Leistungen/Arrangements/Zimmerpreise
c) 29 bis 14 Tage vor Ankunft: 50 % der vereinbarten Leistungen/Arrangements/Zimmerpreise
d)13 bis 1 Tage vor Ankunft: 60 % der vereinbarten Leistungen/Arrangements/Zimmerpreise
e) 0 Tage vor Ankunft: 80 % der vereinbarten Leistungen/Arrangements/Zimmerpreise
Umfassen die Vereinbarungen mit dem Hotel mehr als 50 Gäste je Veranstaltung, so ändern sich die Fristen wie folgt:
a) bis 5 Monate vor der Veranstaltung: Keine Kosten
b) bis 14 Tage vor der Veranstaltung: 50 % vom vereinbarten Mindestumsatz
c) 13 bis 3 Tage vor der Veranstaltung: 80 % vom vereinbarten Mindestumsatz
d) 2 – 0 Tage vor der Veranstaltung: 100 % vom vereinbarten Mindestumsatz
Das Hotel bemüht sich nicht in Anspruch genommene Zimmer, Funktionsräume und Arrangements nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe der vertraglich vereinbarten Zimmer, Funktionsräume und Arrangements hat der Leistungsnehmer für die Dauer desVertrages unter Berücksichtigung der vorgenannten Kostenregelung den errechneten Betrag zu zahlen. Leistungen Dritter, die vom Hotel im Auftrag des Leistungsnehmers bestellt und nicht in Anspruch genommen wurden sind bei Abbestellungen nach dem AGB des Dritten zu erstatten.
8.
Ist der Besteller nicht gleichzeitig Veranstalter, so haften beide als Gesamtschuldner.
9.
Sollte der Veranstalter eine politische Vereinigung sein, so bedarf es der Wirksamkeit des Vertrages zusätzlich der Genehmigung durch die
Geschäftsleitung des Hotels. Verschweigt der Besteller/Veranstalter gegenüber dem Hotel, dass es sich um eine politische Vereinigung handelt, so ist das Hotel berechtigt den Vertrag zu lösen und
entsprechende Bereitstellungskosten nach 7. zu berechnen.
10.
Stellt sich nach Vertragsabschluss heraus, dass die mit dem Besteller/Veranstalter abgeschlossene Veranstaltung den reibungslosen
Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hotels zu gefährden droht, so kann das Hotel vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Hotel über den wahren Zweck der
Veranstaltung bei Vertragsabschluss durch den Besteller/Veranstalter nicht hinreichend informiert worden ist.
11.
Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
12.
Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungsbereitstellung 6 Monate, so behält sich das Hotel das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen. Änderung der Mehrwertsteuer gehen unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu Gunsten oder zu Lasten des Leistungsnehmers. Alle Preise verstehen sich in Euro und einschließlich Mehrwertsteuer außer Tagungspackages.
13.
Gerichtsstand ist Westerstede.
Bei Seminaren, Tagungen, Kongressen, Banketts, Bällen, Ausstellungen, Vorträgen usw. ist weiterhin zu beachten:
14.
Eine Änderung der Teilnehmerzahl für ein gemeinsames Essen muss spätestens 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn übermittelt worden sein, andernfalls wird mindestens die bestellte Zahl der Gedecke in Rechnung gestellt.
15.
Der Veranstalter/Besteller haftet für die Bezahlung etwaiger, von den Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich bestellter Speisen und Getränken.
16.
Das Mitbringen von Speisen und Getränken bedarf der vorherigen Genehmigung durch das Hotel.
17.
Das Mitnehmen von Speisen und Getränken bei Veranstaltungen ist nicht gestattet.
18.
Für Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Gegenständen oder Exponaten wird keine Haftung übernommen. Sämtliches Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen.
Das Dekorationsmaterial des Hotels darf ohne Zustimmung nicht mitgenommen werden. Es ist Eigentum des Hotels.
19.
Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist ohne Zustimmung des Hotels nicht gestattet. Für Beschädigungen der Einrichtung oder des Inventars vom Hotel, die bei Auf- oder Abbau oder während der Veranstaltung verursacht wurden haftet der Veranstalter/Besteller ohne Verschuldensnachweis.
20.
Störungen an zur Verfügung gestellten technischen sonstigen Einrichtungen werden, soweit möglich, sofort beseitigt. Eine Zurückbehaltung oder
Minderung von Zahlungen kann jedoch nicht vorgenommen werden.
21.
Kommunale Abgaben anlässlich der Veranstaltung, Vergnügungssteuer, Sperrstundenverlängerung, etc. und GEMA-, GÜFA Gebühren gehen zu Lasten des
Veranstalters.
22.
Wird bei Raummiete der Mindestumsatz nicht erreicht, so gilt folgende Mietberechnungsformel: 1. Differenz zum Mindestumsatz in %. 2. Dieser Prozentsatz wird zur Ermittlung der Restmiete
herangezogen. Restmiete Berechnungsbeispiel: Miete € 200,- / Mindestumsatz € 1.400.-. Erreichter Umsatz € 900,- - Differenz zum Mindestumsatz € 500,- = 35,7%, somit Restmiete € 142,80
Änderungen vorbehalten. Stand 08.2019
Hotel-Sonnenhof Oeltjen GbR